Tier-Center

 

AGB´s Pension


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betreuungs- und Verwahrungsvertrag


§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Pension zustande.
Der Vertag kann schriftlich, per Fax, per Email und Online-Formular zustande kommen.
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Tieres. Das Tier muss geimpft sein! Bitte auch den Impfpass bei Abgabe des Tieres beilegen.
Ausgenommen sind läufige Hündinnen und Unkastrierte Rüden ab dem 1. Lebensjahr.


§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1)    Die Pension ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen der Pension, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.

(2)    Das Einchecken ist durch den Kunden am Anreisetag werktags (Montag-Freitag) in der Zeit von 8-12 Uhr und 14-16 Uhr  Mittwochs von 8 - 9 und 15 - 16 Uhr und Samstags von 9-13 Uhr möglich.

Das Auschecken ist durch den Kunden am Abreisetag werktags (Montag-Freitag) in der Zeit von 8-12 Uhr und 14-18 Uhr Mittwochs 8-9 Uhr und 15-18 Uhr und Samstags von 9-13 Uhr möglich. 

(3)    Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang der Pension, einschließlich der georderten Zusatzleistungen (Hundesalon, Tierschule etc.) vereinbarten Preis der Pension zu zahlen.

(4)    Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.

(5)    Der An – und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet.

(6)    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen.

(7)    Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.

(8) Sollte der vereinbarte Pensionsaufenthalt des Tieres die vereinbarte Zeit überschreiten und der Kunde nicht ausdrücklich der Pension eine Veränderung des Aufenthaltes beantragen -  was anzunehmen der Pension freibleibt  - somit wird jeder folgende Tag mit 100 % Aufschlag berechnet oder sie kann das Tier anderweitig unterbringen, z.B.  zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(9) Bei Beendigung des Aufenthaltes des Tieres erfolgt die Gesamtabrechnung (Pensionübernachtung, gebuchte zusätzliche Leistungen sowie Tierarztkosten) unter Einbeziehung der bereits erfolgten Teilzahlungen. Die Summe ist in bar oder per ec-cash (EC-Karte mit Geheimzahl) zu begleichen.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension.
(1) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Pension die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung und Vergabe des Platzes sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden oder Nichtinan-spruchnahme der Pension angebotenen vetraglichen Leistungen, insbesondere für die Logis, Verpflegung und Sonderleistungen der Tiere, als nachstehende Pauschalen dem Kunden gegenüber
berechnen:

„Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung erfolgen kostenfrei“  

„Stornierungen zwischen einschließlich 30. Und einschließlich 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen – Berechnung von Euro 50,00“

„Stornierungen ab dem 7. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung – Berechnung von 50 % der bestellten / reservierten  Leistungen“ Nicht stornieren und nicht erscheinen wird mit 100% berechnet.

(2) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurde, wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde bezieht oder wenn den Aufenthalt seines Tieres vor der vereinbarten Zeit beenden, ist die Pension berechtigt 50 % der bestellten / reservierten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm vertretende Unmöglchkeit der Leistungserbringung vorliegt. Die Stornierung hat schriftlich, telefonisch oder per Mail zu erfolgen.

§ 5 Rücktritt der Pension

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

„höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen"

„Zwinger/Ausläufe unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden"

„die Pension begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Pensions-
leistung den reibumgslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich,
der Pension zuzurechnen ist. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.“

(4) Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6 Haftung

Soweit Dritte die Pension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die Pension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass der Pension der nachgwiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt die Pension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Pension, sowie deren Tiere oder sonstigen Rechte und Wert Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der Pension auch für solche Schäden, welche dem Personal des Hotels und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der Pension sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die Pension ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegnüber der Versicherung verweisen zu lassen. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung  einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber Personen) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der Pension aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die Pension im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maß einzuschränken. Die Pension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in die Pension verbringt - , auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Pension, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Pension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwertes seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Die Pension hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vetragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier. Da Rudel- oder Kleinst-gruppenauslauf besteht, übernimmt die Pension aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Hotel nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.

Wir bitten keine befüllten oder gefütterte Decken und Bettchen mitzubringen!

§ 7 Tierärztliche Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen der Pension einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die Pension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die in der Pension (des Haus Tierarztes des Kunden) mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde der Pension im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte. Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entprechenden Notwendigkeit an die Pension die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist die Pension berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.Im Fall des Versterbens eines Tieres ist die Pension zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt. Soweit die Pension für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die Pension von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen. Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Pension übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist die Pension berechtigt , die notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen. Soweit Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu, dass das Tier bis zur Klärung auf die Quarantänestation aufgenommen wird. ( 50 % Aufschlag )

§ 8 Datenspeicherung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Pension sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes in der Pension beauftragten Unternehmen.

§ 9 Film- und Tonaufnahmen

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden –gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

§ 10 Schlussbestimmung

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz der Pension in Freiburg. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.



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